Organspendeausweis

 

 

In Deutschland ist es möglich, einen Organspendeausweis mit sich zu führen, auf dem man seine Haltung zu einer Organspende schriftlich und für alle verbindlich festhalten kann. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende ist für viele Menschen eine große Herausforderung und sie ist ein sehr persönlicher Entscheidungsprozess.

Auf dem Organspendeausweis kann sowohl die Bereitschaft zur Organ- und Gewebepende als auch deren Ablehnung eingetragen werden. Es ist außerdem möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen. Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche einer Organ- und Gewebespende widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr zustimmen oder widersprechen.

Sollten Sie noch keinen Organspendeausweis besitzen, können Sie diesen durch Ihre Krankenkasse, Ihren Hausarzt, in den Bürgerämtern oder Krankenhäusern erhalten. Ebenso können Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.organspende-info.de) einen Organspendeausweis als PDF erstellen oder als Karte anfordern.

Idealerweise tragen Sie den Organspendeausweis bei sich oder hinterlegen ihn an dem Ort, an dem Sie Ihre persönlichen Dokumente aufbewahren.

Die Patientenverfügung 

Ihre Entscheidung können Sie auch in einer Patientenverfügung festhalten. Sie können dort auch eine Person bestimmen, die nach Ihrem Tod darüber entscheiden soll.

Möglicherweise werden die nächsten Angehörigen dann mit der Frage nach einer Organspende konfrontiert. In diesem Fall ist es für die meisten Angehörigen hilfreich, wenn ein schriftlich festgehaltener Wille, z.B. in Form des Organspendeausweises oder innerhalb der Patientenverfügung, vorliegt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, ​können Sie sich jederzeit an uns wenden oder besuchen Sie die Informationsseite www.organspende-info.de.

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