Ablauf einer Organspende

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Krankheit oder Unfall mit schwerster Hirnschädigung

​Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist immer das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben eines Patienten zu retten und zu erhalten. Alleine auf dieses Ziel sind alle Notärzte, Mitarbeiter im Rettungsdienst und Intensivmediziner, sowie deren Pflegepersonal ausgerichtet. Dennoch ist es manchmal nicht möglich, trotz aller Bemühungen, dass Leben aller Patienten zu retten, da Unfallfolgen oder Krankheit zu weit fortgeschritten sind. So kann eine massive Hirnschädigung durch z. B. eine schwere Kopfverletzung oder eine Hirnblutung, dennoch zum Tode des Patienten führen.​

Feststellung eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalles

Die medizinische Voraussetzung für die Organspende, ist immer die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls aller Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes. Durch zwei qualifizierte Ärzte wird die Feststellung der irreversiblen Hirnschädigung, nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt. Um eine Beeinflussung zu vermeiden, dürfen diese Ärzte nicht an der Entnahme oder der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein oder der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.​

Meldung des möglichen Organspenders an die DSO

​Nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls wird die Deutsche Stiftung für Organspende, welche laut Transplantationsgesetz als Koordinierungsstelle festgelegt wird, über den möglichen Organspender informiert. Die Mitarbeiter der jeweiligen DSO-Region sind bundesweit rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr für die Mitarbeiter in den Krankenhäusern da. Ein/e Mitarbeiter/in der DSO-Region wird als Koordinator/in in das betreffende Krankenhaus geschickt.​

Das Angehörigengespräch

Zustimmung und Todesfeststellung sind die Voraussetzungen für eine Organspende. Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeitgen einer Organspende zugestimmt hat. Wurde dies zu Lebzeiten nicht in einem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung festgehalten, werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten.​

Die medizinische Untersuchung

Kommt der Verstorbene als Organspender infrage, werden durch die Koordinatoren der DSO alle notwendigen Untersuchungen eingeleitet. Eine Organentnahme kann zum Beispiel bei bestimmten Infektionen oder bei akuten Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Entscheident für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende.

Übertragung der Daten an Eurotransplant

Nach Sammlung aller relevanten Daten, wie Labor Parameter und weiter Angaben zum Spender, durch die DSO-Koordinatoren, werden diese an die durch das Transplantationsgesetzt festgelegte Vermittlungsstelle Eurotransplant weitergeleitet. In einem speziell dafür entwickelten Computerprogramm, werden die Daten der Spenderorgane mit den der Wartelistenpatienten abgeglichen und so die Empfänger ermittelt. Die Dringlichkeit und Erfolgsaussichten stehen bei der Vergabe im Vordergrund, welche rein nach medizinische Kriterien ausgerichtet ist.​

Die Organentnahme

Durch die Koordinatoren der DSO wird die Entnahme der Organe vorbereitet, dazu werden OP-Säle und Entnahmeteams bei Bedarf organisiert. Es können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm gespendet werden. Eine Entnahme der Organe erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Im Anschluss werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen und der Spender in einem würdigen Zustand zur Aufbewahrung übergeben. Danach besteht für die Angehörigen nochmals die Möglichkeit sich von dem verstorbenen zu verabschieden.​

Transport der Organe zum Empfänger

Die gespendeten Organe werden möglichst schnell, sorgfältig und medizinisch einwandfrei in das jeweilige Transplantationskrankenhaus zum Empfänger verbracht. Dies kann je nach Entfernung mit Auto, Hubschrauber oder auch Flugzeug geschehen. Davon hängt die Funktionsfähigkeit des Organes und damit das Überleben des Empfängers ab.​

Transplantation

Im Transplantationszentrum angekommen, wurden die Empfänger bereits über die Operation informiert und für diese vorbereitet, sodass die Organe sofort eingesetzt werden können. Mit der Übergabe der gespendeten Organe an das Ärzteteam vor Ort, enden die Aufgaben der DSO-Koordinatoren im Organspendeprozess.​

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