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Neugeborenen-Hörscreening

Das Neugeborenen-Hörscreening ist in Deutschland seit 2009 ein fester Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen aller Kinder nach der Geburt.

In unserer Sektion führen wir die Hörtests bei Babys durch und sind auch so genannte Trackingstelle für das Neugeborenen-Hörscreening in Leipzig und Umgebung. Das bedeutet, dass wir mit den Eltern der Kinder in Kontakt bleiben, die ein auffälliges Hörscreeningergebnis hatten, um möglichst früh eine entsprechende Diagnostik und Therapie anbieten zu können.

Kontakt

Telefon: 0341 - 97 21888
Fax:      0341 - 97 21809
E-Mail:  hoerscreening@medizin.uni-leipzig.de

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Warum wird das Hörscreening durchgeführt?

​Hören ist entscheidend für die Gesamtentwicklung des Kindes. Ein ausreichendes Hörvermögen gilt als Vorraussetzung für einen natürlichen Spracherwerb.

Vor allem die ersten Lebensmonate sind für das Hören von entscheidender Bedeutung, da sich die Strukturen des Hörsystems schwerpunktmäßig bis Ende des 6. Lebensmonats entwickeln. Je länger eine Hörstörung unbehandelt bleibt, desto größer können die Probleme in der Hör- und Sprachentwicklung werden.

Schon in den ersten Lebenstagen ist es möglich, durch einfache Testverfahren eine schwere Hörstörung auszuschließen. Für einen Test ist es nie zu früh, aber oftmals zu spät.

Wann und wie wird untersucht?

​Das Hörscreening wird idealerweise in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes durchgeführt, möglichst vor Entlassung aus der Geburts- oder Kinderklinik.

Die Tests im Schlaf sind völlig schmerzfrei und werden am besten nach dem Stillen durchgeführt.

Was sind "otoakustische Emissionen"?

​Die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) basiert darauf, dass ein normales Innenohr nicht nur Schall empfangen, sondern auch aussenden kann.

Dazu wird eine kleine Sonde in den äußeren Gehörgang eingeführt. Diese gibt leise "Klick-Geräusche" ab. Diese Geräusche werden ins Innenohr fortgeleitet, zur Hörschnecke mit ihren Sinneszellen. Die Sinneszellen "antworten" ähnlich einem Echo. Im Gehörgang nimmt ein an der Sonde befestigtes winziges Mikrofon diese Schallwellen auf.

Bleibt das Signal aus oder ist es zu schwach, kann dies auf eine gestörte Funktion im Innenohr hinweisen. Ein schlechtes Messergebnis bedeutet aber nicht immer, dass das Kind schwerhörig ist. Zum Beispiel kann die Signalaufnahme verzerrt werden, wenn das Kind unruhig ist, Flüssigkeit im Ohr hat oder Hintergrundgeräusche stören.

Wie funktioniert die "Hirnstamm-Audiometrie"?

​Die Hirnstamm-Audiometrie ist ein spezielles Verfahren, das die vom Innenohr und Teilen des zentralen Hörsystems produzierten elektrischen Signale misst. Über eine Sonde oder einen Kopfhörer werden ebenfalls "Klick-Geräusche" in das Ohr gesendet. Über Elektroden wird gemessen, ob Schallwellen als elektrische Impulse aus dem Innenohr weitergeleitet und verarbeitet werden.

 Ist die Antwort des Innenohrs oder von Teilen der Hörbahn gestört, liegt ein Hinweis auf eine Hörminderung vor. Auch dieser Test erfordert eine ruhige Umgebung. Je aktiver und wacher das Kind ist, desto mehr elektrische Signale produziert sein Gehirn und umso schwieriger wird es, die Signale der Hörbahn zu erkennen. Deshalb ist es am besten, wenn Ihr Kind während der Untersuchung schläft.

Was bedeutet das Testergebnis?

​Das Neugeborenen-Hörscreening ist ein Test, bei dem zunächst nur zwischen "normal (PASS)" und "Test auffällig (FAIL)" unterschieden wird. Deswegen ist das Ergebnis des Hörscreenings noch keine Diagnose.

Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass eine Hörstörung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Kind schwerhörig ist, sondern dass das Screening-Ergebnis kontrolliert werden muss. Nur ungefähr ein Kind von 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung.

Dennoch ist es für die Entwicklung Ihres Kindes besonders wichtig, bei einem auffälligen Screeningbefund das Hörvermögen weiter kontrollieren zu lassen.

Können Hörstörungen behandelt werden?

​Neugeborenen-Hörstörungen lassen sich in den meisten Fällen nicht heilen, aber so wirksam behandeln, dass eine weitgehend normale Entwicklung des Kindes zu erwarten ist.

Muss Ihr Kind an der Untersuchung teilnehmen?

​Die Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening ist freiwillig, die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Wohl Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen, das Hörscreening durchführen zu lassen.

Liebigstr.12, Haus 1
04103 Leipzig
Sekretariat:
0341 - 97 21800
Terminvergabe:
0341 - 97 21721
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