Die Strahlentherapie ist einer der wichtigen Grundpfeiler der Therapie des Prostatakarzinoms und kann in verschiedenen Konstellationen zum Einsatz kommen.
1. Bestrahlung als alleinige Therapiemaßnahme anstatt Operation
Die Bestrahlung ist darauf ausgerichtet, die Dosis gezielt im Tumorgebiet zu applizieren und den Tumor radikal zu zerstören. Wird der Krebs rechtzeitig erkannt, erreicht eine alleinige Bestrahlung Heilungsraten zwischen 85 und 95 Prozent.
2. Bestrahlung nach einer Operation, wenn die Aufarbeitung des histologischen Materials ein hohes Rückfallrisiko nahelegt
Die Bestrahlung zielt darauf ab, verbliebene mikroskopische kleine Tumorzellnester im OP-Gebiet abzutöten und damit die Heilungschance zu verbessern.
3. Bestrahlung bei lokalem oder regionären (Lymphknotenmetastasen) / Rückfall nach alleiniger Operation (sogenanntes PSA-rezidiv)
Die Bestrahlung ist darauf ausgerichtet, die Rezidivherde abzutöten und eine Heilung zu erzielen.
4. Bestrahlung bei Fernmetastasen
Prostatakarzinome, insbesondere wenn sie ein aggressives Wachstumsmuster aufzeigen, können Tochtergeschwülste im Körper ausbilden. Betroffen ist vorwiegend das Skelettsystem. Die Strahlentherapie kann zur Linderung von Symptomen eingesetzt werden. Bei begrenztem Ausmaß der Metastasierung (sog. Oligometastatische Erkrankung) kann sie auch mit dem Ziel einer Heilung zur Anwendung kommen. Näheres finden Sie auf der Seite Metastasen.