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Radiosynoviorthese

​Zur Lokalbehandlung entzündlicher, aber auch abnutzungsbedingter Gelenkerkrankungen mit schmerzhaften Funktionseinschränkungen steht heute eine sehr wirkungsvolle nuklearmedizinische Behandlungsmethode zur Verfügung - die Radiosynoviorthese.​

Was bedeutet "Radio-Synovi-Orthese" (RSO)?

​Die RSO ist ein bekanntes und bewährtes Verfahren zur Behandlung von schmerzhaften, entzündlichen Gelenkerkrankungen und bedeutet Wiederherstellung (Orthese) der Gelenkschleimhaut (Synovialis) durch Bestrahlung (Radiatio). Die Durchführung obliegt in jedem Fall dem Spezialisten – einem nuklearmedizinischen Facharzt.

Orthese = wiederherstellen bzw. erneuern
Synovialis = der Gelenksschleimhaut
Radio = mit Hilfe von Bestrahlung (durch radioaktive Isotope, Radiopharmaka)

Wann wird eine RSO durchgeführt?

​Diese Behandlung kann an sämtlichen Gelenken der Körperextremitäten bei Patienten mit schmerzhaften Arthrosen oder bei Arthritiden durchgeführt werden, z.B. bei

  •  Rheumatoider Arthritis
  • seronegativen Arthritiden (Psoriasisarthritis, Bechterew´sche Erkrankung mit peripherem Gelenksbefall, Morbus Reiter etc.)
  • villonodulärer Synovitis
  • Arthropathie bei Hämophilie
  • chronisch-entzündlich aktivierten Arthrosen in frühen und mittleren Stadien
  • als Palliativtherapie bei OP-Untauglichkeit und Immobilität auch in fortgeschrittenen Stadien (Voraussetzung: Ruheschmerzen!)
  • Perigonitis nach TEP der Kniegelenke und rezidivierenden therapierefraktären Gelenkergüssen
  • entzündlich aktivierten Arthrosen.

Ablauf einer Behandlung

​Der nuklearmedizinische Facharzt kann mit Hilfe des sogenannten Szintigramms feststellen, ob und in welchem Grad eine Gelenkentzündung vorliegt. Diese Szintigrafie muss zur Überprüfung der Indikation zur RSO und zur Dosisabschätzung vor jeder RSO als 3-Phasen-Szintigrafie durchgeführt werden. Dazu bekommen Sie eine schwach radioaktiv markierte Substanz in eine Armvene injiziert und unmittelbar anschließend, nach 5 bis 10 Minuten und nach ca. 2 bis 3 Stunden werden an einer Kamera Aufnahmen (Szintigramme) des Skelettes und speziell der erkrankten Gelenke angefertigt. Zusätzlich wird am Knie eine Ultraschall-Untersuchung durchgeführt, um Schwellungen der Gelenkschleimhaut und Gelenkzysten (Baker-Zysten) festzustellen.

Vor einer RSO wird mit Ihnen zuerst ein ausführliches Gespräch geführt, um zu prüfen, ob in Ihrem Falle die RSO zielführend ist. Dazu sollten Sie sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden Vorbefunde, Arztbriefe und Röntgenaufnahmen zur Besprechung mitbringen. Im Rahmen dieser Besprechung werden Sie über die RSO aufgeklärt und es wird mit Ihnen ein Termin zur RSO vereinbart. Sie dokumentieren durch Ihre Unterschrift am Tag des Eingriffes, dass Sie alle erwünschten und notwendigen Vorinformationen bekommen haben und dass Sie mit der vorgeschlagenen Behandlung einverstanden sind. Falls am Eingriffstag noch Unklarheiten bestehen sollten, stellen Sie bitte die entsprechenden Fragen vor Ihrer Einverständniserklärung.

Das in Ihrem Fall benötigte radioaktive Präparat wird für Sie im Ausland bestellt. Da es sich dabei um eine sehr teure Substanz handelt, die auch nicht weiterverwendet werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich unbedingt an den Termin halten oder spätestens 10 Tage vor dem geplanten Behandlungstermin absagen.

Prinzip und Ergebnis der Behandlung

​Die eigentliche Therapie ist ein relativ kleiner Eingriff. Die nach Hautdesinfektion und lokaler Betäubung in das Gelenk eingebrachte radioaktive Flüssigkeit bestrahlt aufgrund ihrer kurzen Reichweite (0,3 – 4 mm) die entzündete Gelenkkapsel-innenwand und zerstört die Gelenkhautwucherungen (die Gelenkhaut vernarbt), ohne das Knorpelgewebe zu schädigen. Dadurch kommt es zur Abnahme der entzündlichen Gelenkschwellung und der Schmerzen; das Gelenk ist wieder beweglicher.

Die Therapie ist auch bei Patienten mit hohem Operationsrisiko möglich. Berücksichtigt werden muss vor dem Eingriff die Einnahme von blutgerinnungshemmenden Medikamenten (z.B. Marcumar), welche in Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt mindestens 5 Tage vor der Gelenktherapie abgesetzt werden müssen, jedoch am Abend des Therapietages bereits wieder eingenommen werden können. Außerdem ist bei Diabetikern zu beachten, dass infolge des bei gewissen Gelenken zusätzlich verabreichten Kortisons der Blutzuckerspiegel kurzfristig stärkeren Schwankungen unterliegen kann, welche in der Dosierung des Insulins bzw. der oralen Antidiabetika berücksichtigt werden müssen.

Falls bei Ihnen ein Risiko für eine Beinvenenthrombose bestehen sollte, erfolgt eine Thromboseprophylaxe für die Tage der Gelenkruhigstellung. In einer Sitzung können mehrere Gelenke behandelt werden. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die radioaktive Substanz absolut sicher in die Gelenkhöhle eingebracht wird, damit gesundes Gewebe geschont wird.

Erfolgsquoten

​Die Wirkung dieser Behandlung tritt erst nach mehreren Wochen bis Monaten ein und lässt sich erst nach 6 Monaten endgültig beurteilen.

Der Therapieerfolg ist abhängig von der Ursache der Gelenkschmerzen und dem Stadium der entzündlichen Veränderungen bzw. Abnutzungen. Je nach Gelenk und Schweregrad der bereits bestehenden Veränderungen kann bei entzündlich überlagerten Arthrosen in 50 - 60 Prozent der Behandlungen Schmerzfreiheit oder deutliche Schmerzreduktion erzielt werden.

Bei entzündlichen Gelenkerkrankungen (z.B. chronische Polyarthritis) wird eine Erfolgsquote von 70 bis 80 Prozent der behandelten Gelenke erreicht. Es  besteht sogar die Chance, den entzündlichen Gelenksprozess gänzlich zu stoppen.

Belastung durch Strahlung?

​Die „Bestrahlung“ bleibt aufgrund der kurzen Reichweite auf die Gelenkinnenwand beschränkt, so dass die Strahlenexposition insgesamt unbedenklich ist. Das überwiegend verwendete Yttrium hat eine Halbwertszeit von 2,7 Tagen.

Was Sie dennoch beachten sollten: Ruhigstellung ist wichtig! Nach der eigentlichen Behandlung durch die Injektion muss das behandelte Gelenk unbedingt für mindestens 48 Stunden absolut ruhig gestellt werden. Bettruhe für 48 Stunden ist nach einer RSO des Hüftgelenkes, der Kniegelenke und bei Fußbehandlungen notwendig! Nach Behandlung eines oder beider Kniegelenke, der Hüft- oder Sprunggelenke ist in den ersten 48 Stunden nur der Toilettengang erlaubt. Um dies sicherzustellen, erfolgt die stationäre Aufnahme in der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin.

Eventuelle Nebenwirkungen und Vorbeugung

​In einigen Fällen (3 - 4  Prozent) der Kniegelenksbehandlungen kommt es in den ersten Tagen nach der Behandlung zu Reizergüssen, die gesondert behandelt werden müssen.

Aktives Kniegelenkstraining: Auf Grund der ursprünglichen Funktionseinschränkung des behandelten Gelenkes (vor allem der Kniegelenke) sollte nach ca. einer Woche mit einem aktiven Gelenktraining zur Dehnung und Kräftigung des Sehnen- und Muskelapparates begonnen werden!

 

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