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Herstellerbetrieb Apotheke des UK Leipzig (HEAL)

​​„Wir wollen sichere Therapie möglich machen"

Rechtliche Vorgaben

​„Gesetze machen Arzneimittel wirksamer und sicherer" – unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen

Der Herstellerbetrieb der Apotheke des Uniklinikums Leipzig (HEAL) unterliegt den jeweils geltenden Regularien auf nationaler und europäischer Ebene. Dies sind insbesondere:

      • GMP-Regelwerk der Europäischen Union: EU-GMP, EU-GDP
      • CTR: Verordnung (EU) Nr. 536/2014
      • Leitlinien und Empfehlungen der EMA
      • AMG
      • AMWHV
      • GCP-V

Herstellungserlaubnis nach §13 AMG

​Als spezialisiertes Unternehmen zur Herstellung von Prüfmedikation beteiligen wir uns an der Planung, Organisation, Konzeption und der Durchführung von Klinischen Studien. Dabei arbeiten wir eng und intensiv mit Sponsoren, CROs, der Studienleitung und den Prüfzentren zusammen. Viele sind international tätig. Wir unterstützen Sie – in Leipzig, in Deutschland, in Europa und in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Unsere Herstellungserlaubnis​​​​​​​ (PDF) bietet uns und Ihnen daher die Möglichkeit, die Herstellung von Prüfmedikation aus einer erfahrenen Hand und nach unseren hohen Qualitätsstandards vorzunehmen. Dies sichert die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit studienspezifischer Daten rund um die Arzneimitteltherapie.

Wir stehen für…

    • Qualität und Güte
    • Professionalität und Persönlichkeit
    • Tradition und Innovation

 

Qualitätssicherung & Zertifizierung

Qualitätssicherung

Durch die Umsetzung unseres Qualitätsmanagementsystems im gesamten Betrieb können wir gewährleisten, dass alle Tätigkeiten mit Auswirkung auf die Qualität des Prüfproduktes geplant, gesteuert und überwacht werden.

In unserem täglichen Handeln leben wir ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015. Dabei kombi-nieren wir die europäischen Leitlinien für die gute Herstellungspraxis (GMP) sowie der Arzneimittelwirkstoff- und Herstellungsverordnung (AMWHV) mit der guten klinischen Praxi (GCP) mit der Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln und Wirkstoffen (GDP) und integrieren sie in das QM-System.

Weshalb ist Qualitätssicherung notwendig?

    • Qualitätssicherung ist ein System zur Verbesserung jeglicher Art im gesamten Lebenszyklus eines Prüfarzneimittels
    • Jede Therapie mit einem Arzneimittel wird durch seine Qualität bestimmt
    • Wir streben danach, hohen Qualitätsstandard zu erreichen und kontinuierlich garantieren zu können
    • Dies sichert den Schutz der Studienteilnehmer

Aufbau unseres Qualitätsmanagementsystems

    • Alle qualitätsbeeinflussenden Prozesse in SOPs geregelt
    • Kontinuierliche Überprüfung und Überwachung
    • Analyse von Abweichungen und Ursachenbehebung
    • Individuelle Anpassung an studienspezifische Vorgaben
    • Regelmäßige Selbstinspektion
    • Audits und Inspektionen
    • Qualifizierung unserer Lieferanten
    • QM-Handbuch
      (a) Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben
      (b) Einhaltung eigener Compliance Anforderungen
      (c) Qualität unserer Prüfarzneimittel und Sicherheit für den Patienten

Güte made in Germany – dies sichert unser

    • QM-Handbuch
    • Qualitätssicherungsmodell mit kontinuierlicher Analyse und Verbesserung
    • Fehlermanagement

Zertifizierung

Die Apotheke wird regelmäßig im Rahmen eines Audits nach DIN EN ISO 9001:2015 durch den TÜV Rheinland überprüft. Diese Überprüfungen bescheinigen das Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems und damit die Grundlage für unsere hohen Anforderungen an Qualität.

Die Landesdirektion des Freistaates Sachsen bescheinigt uns durch regelmäßige GMP-Inspektionen die GMP-gerechte Herstellung von Arzneimitteln auf dem GMP-Zertifikat​​​(PDF). Nur bei erfolgreichem Bestehen der GMP-Audits kann die Herstellungserlaubnis andauernd erteilt werden.

Von der Qualitätskontrolle zum sicheren Prüfpräparat

Klinische Prüfpräparate müssen GMP konform hergestellt werden. Annex 13 fordert, dass Klinische Prüfpräparate in Übereinstimmung mit Prinzipien und Richtlinien für gute Herstellungspraxis für AM hergestellt werden.


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Endfreigabe für das Inverkehrbringen

  • Die Freigabe eines Prüfarzneimittels zur Anwendung am Menschen darf nur dann erteilt werden, wenn die Herstellungs- und das Prüfverfahren ordnungsgemäß durchlaufen wurden. Dies erfolgt in einem zweistufigen Freigabeprozess. Eine Freigabe nimmt der Sponsor vor, die zweite Freigabe die Sachkundige Person (engl. Qualified Person).
  • Sachkundige Person
    Die Sachkundige Person nach § 14 AMG muss für ihre Aufgabe besonders qualifiziert sein. Die geforderte Sachkenntnis wird nachgewiesen durch:
    die Approbation als Apotheker/in oder eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der qualitativen und quantitativen Analyse sowie sonstiger Qualitätsprüfungen von Arzneimitteln. 

    Die Sachkundige Person ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den arzneimittelrechtlichen Vorschriften hergestellt und geprüft wird. Sie steht am Ende mit ihrem Namen dafür, dass die Produkte mit allen vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmen und dass alle Qualitätsstandards erreicht werden. Sie vollzieht die Endfreigabe des Prüfarzneimittels.

Unsere Sachkundigen Personen

Dr. Yvonne Remane
Direktorin der Universitätsapotheke
und Leiterin des HEAL
Dr. Jan Vogel
stellv. Direktor der Universitätsapotheke
und Leiter des HEAL

 

Vorstellung der Betriebsräume und Ausrüstung des HEAL

Betriebsräume

Der Herstellerbetrieb HEAL ist in den Räumlichkeiten der Apotheke des UKL lokalisiert. Dies ermöglicht uns nahe an der Forschung und an aktuellen Fragestellungen zu sein und gleichzeitig den Blick auf den Patienten gerichtet zu halten. So können wir relevante Aspekte der Krankenversorgung in die Konzeption von Studien mit einbeziehen.

Wir bieten die Erfahrung der Apotheke eines Klinikums der Maximalversorgung, mit breit aufgestelltem Dienstleistungsspektrum und gleichzeitig hoch spezialisierten Experten im Bereich der Studiendurchführung. Dabei nutzt der HEAL die etablierten Infrastrukturen eines hochmodernen Reinraumbereiches und ermöglicht es, damit effektiv, kostengünstig und flexibel zu agieren. Die zentrale Einbettung in Apothekenroutine und universitären Forschungsgeist kombiniert Grundlagen mit Zukunftsdenken. Profitieren Sie von unserem breiten Know how und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfmusterentwicklung und -herstellung.

Ausstattung

      • GMP-konforme Herstellungsräume für die
        (a) aseptische Herstellung Reinraumklasse A in B
        (b) Sterilherstellung Reinraumklasse A in B
        (c) 2 Vorbereitungsräume Reinraumklasse C
        (d) Parenterale Ernährung Reinraumklasse A in B
        (e) Zytostatikaherstellung Reinraumklasse A in B
        (f) Unsterile Herstellung Reinraumklasse D
    • Gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 2
    • Kontinuierliche Wartung und (Re-)Qualifizierung all unsere Geräte, für bei der Herstellung und der Qualitätskontrolle Einsatz finden
    • Eingangs- und regelmäßige Validierung aller Methoden und Prozesse zur Herstellung klinischer Prüfmuster
    • Elektronisches Monitoring System zur kontinuierlichen Überwachung und Dokumentation von über 150 qualitätsrelevanten Parametern (Druck, Temperatur, Feuchte, Partikel, Raumtemperatur, Kühlschränke, Tiefkühlschränke, Ultratiefkühlschränke, Fluchtwege)
    • Angegliedertes 24/7-Alarmsytem für qualitätsrelevante Parameter der Herstellungs- und Lagerbereiche
    • Hochmoderne Geräteausstattung zur Überprüfung Qualität von Prüfmustern
    • Kooperation mit qualifizierten Laboren zur umfangreichen Prüfung von Qualität sowie zur Validierung und Stabilitätstestung
    • Kooperation mit qualifizierten Logistikern zum kontrollierten und zuverlässigen Versand von Prüfmustern
    • Hochwertige Geräteausstattung zur Sterilisation von Produkten und Ausgangsmaterialien (Herißluftsterilisation, Sterilisation mit gespanntem Wasserdampf, zentrale Plasmasterilisation)

Vorstellung der Struktur und des Personals

  • ​Fachapotheker
  • Qualified Person
  • Fach-PTA Onkologie
  • Apotheker mit Promotion in Technologie und Klinischer Pharmazie kombinieren Fachwissen für maximale Kompetenz bei der Prüfmusterherstellung
  • GCP-konforme Ausbildung Studienassistent, Med Dokumentationsassistent

Organigramm

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Flowchart

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Unsere Leistungen

Unsere Herstellungserlaubnis umfasst

  • die GMP-konforme Herstellung von sterilen Arzneiformen
    - Aseptisch hergestellte Injektionslösungen

    dazu zählen z.B
    (a) Infusions- und Injektionslösungen
    (b) Ernährungslösungen
    (c) Hydratationslösungen
    (d) Analgetika
    (e) Zubereitungen zur parenteralen Anwendung

    - Im Endbehältnis sterilisierte Darreichungsformen

    dazu zählen z.B. sterile Salben und Gele
  • Unsterile Arzneiformen
    (a) Feste Darreichungsformen (Hartkapseln)
    (b) Halbfeste Darreichungsformen, dazu zählen z.B. Zubereitungen zur  
          dermalen Anwendung
    (c) Flüssige Zubereitungen zur inneren Anwendung
    (d) Flüssige Zubereitungen zur äußeren Anwendung
    • Zytostatika und weitere Substanzen mit CMR-Potential
    • Weitere Darreichungsformen auf Anfrage

Folgende Leistungen bieten wir an

Wir entwickeln bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kunden individuelle Lösungen zu:

    • Planung und Konzeption im Studiendesign
    • Vertragsgestaltung
    • Prüfmusterentwicklung, Prozessentwicklung und -validierung
    • Entwicklung und Durchführung effektiver Verblindungsstrategien
    • Stabilitätsprüfung in Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Partnerlaboren
    • Erstellung eines IMPD und gesetzlich geforderter Unterlagen sowie Meldung an und Kommunikation mit Behörden
    • Beschaffung und Lagerung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln (auch Import), Hilfsmitteln und Packmitteln für die Herstellung
    • Erstellen einer Randomisierungsliste und Notfallentblindungsumschlägen
    • GMP-konforme Prüfmusterherstellung
    • Umfüllen, Primär- als auch Sekundärverpacken
    • Kennzeichnen der Prüfpräparate 
    • Prüfung der Prüfpräparate nach den gesetzlichen Vorgaben
    • Chargenfreigabe von Prüfpräparaten
    • GDP-gerechter Versand

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

 

Universitätsklinikum Leipzig
Apotheke
Liebigstr. 20
04103 Leipzig

Direktorin: Dr. Yvonne Remane

E-Mail: Studie.apotheke@medizin.uni-leipzig.de

Flyer (PDF)

Wichtige Begriffsdefinitionen

    • Gute Klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP) ist der Standard für Planung, Durchführung, Monitoring, Auditing, Dokumentation, Auswertung und Berichterstattung von klinischen Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Daten und die berichteten Ergebnisse glaubwürdig und korrekt sind und dass die Rechte und die Integrität sowie die Vertraulichkeit der Identität der Prüfungsteilnehmer geschützt werden. (Kapitel 1 Nr. 24, E6(R2) Addendum Stufe 4 Version ICH-GCP Leitlinie)
    • Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) ist der Teil der Qualitätssicherung, der gewährleistet, dass Produkte gleichbleibend nach den Qualitätsstandards produziert und geprüft werden, die der vorgesehenen Verwendung nach der Zulassung, der Genehmigung für die klinische Prüfung bzw. der Produktspezifikation entsprechen. (Kapitel 1 Nr. 1.8 EG-GMP-Leitfaden)
    • Herstellen: Das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe. (§ 4 Abs. 14 AMG)
    • Qualität: Beschaffenheit eines Arzneimittels, die nach Identität, Gehalt, Reinheit, sonstigen chemischen, physikalischen, biologischen Eigenschaften oder durch das Herstellungsverfahren bestimmt wird. (§ 4 Abs. 15 AMG)
    • Qualitätskontrolle ist der Teil der Guten Herstellungspraxis (GMP), der sich mit Probennahme, Spezifikationen und Prüfung sowie Organisation, Dokumentation und Freigabeverfahren befasst, wodurch gewährleistet wird, dass die jeweils notwendigen Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden und sowohl Materialien für den Gebrauch als auch Produkte für Verkauf oder Auslieferung erst freigegeben werden, wenn ihre Qualität als zufriedenstellend beurteilt wurde. (Kapitel 1 Nr. 1.9 EG-GMP-Leitfaden)
    • Qualitätsmanagement ist ein weitreichendes Konzept, das alle Angelegenheiten umfasst, die einzeln oder gemeinsam die Qualität eines Produktes beeinflussen. (Kapitel 1 Nr. 1.1 EG-GMP Leitfaden) Es beinhaltet die Qualitätssicherung, die Gute Herstellungspraxis oder die Gute fachliche Praxis (Anm.: gilt für Gewerbeeinrichtungen) einschließlich der Qualitätskontrolle und der periodischen Produktqualitätsüberprüfungen. (§ 2 Nr. 4 AMWHV)
    • Qualitätssicherung ist die Gesamtheit aller vorgesehenen Maßnahmen, die getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Arzneimittel die für den beabsichtigten Gebrauch erforderliche Qualität aufweisen. (Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2003/94/EG)
Liebigstraße 20, Haus 4
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 18900
Fax:
0341 - 97 18909
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