Der Einsender der Probe erhält einen schriftlichen Einzelbefund mit Befundbewertung für jede untersuchte Probe nach Vorliegen aller Screeningresultate.
Gemäß Screeningrichtlinien ist er dazu verpflichtet, den Erhalt der Ergebnisse für alle abgesandten Screeningproben zeitnah und regelmäßig zu kontrollieren, was dem Auffinden von verloren gegangenen Proben dienen soll. Ist das Neugeborenenscreening versäumt worden oder bestehen Zweifel, ob es durchgeführt wurde, muss dieses sofort nachgeholt werden.
Kontrollbedürftige Untersuchungsergebnisse werden dem Einsender telefonisch oder schriftlich mitgeteilt. Abhängig von der Dringlichkeit werden die erforderlichen Kontrollen nach Rücksprache mit dem Probeneinsender direkt vom Screeningzentrum bei den Eltern des betroffenen Kindes angefordert.
Bei hochgradigem Krankheitsverdacht wird zusätzlich der verantwortliche Pädiater des betreffenden Stoffwechselzentrums informiert und stellt die Behandlung sicher.
Die sehr seltenen Erkrankungen des erweiterten Neugeborenenscreenings erfordern hochspezialisierte Diagnostik, Beratung und Betreuung. Außerdem ist dadurch unnötige Verunsicherung der Eltern durch Fehlinformationen bzw. Unterlassung und Verzögerung von Folgediagnostik und Therapie am Besten vermeidbar.
In folgenden Fällen ist der Einsender verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen:
- Kontrolle bei vorzeitiger Blutentnahme
- Planmäßige Wiederholungsuntersuchungen (z.B. Frühgeborene)
- Wiederholung bei ungenügender Probenqualität
Abwendung von vermeidbaren Erkrankungen sowie geistigen und motorischen Behinderung durch Teilnahme am Neugeborenenscreening ist ein Grundrecht jedes Kindes. Deshalb gehören die Aufklärung über das Screening und dessen Durchführung zu den Berufspflichten aller mit der Betreuung von Neugeborenen betrauten medizinischen Berufsgruppen.
Die flächendeckende, vollständige und zeitgerechte Erfassung aller Neugeborenen ist die Basis für eine wirksame Früherkennung und Frühbehandlung sehr seltener angeborener Erkrankungen. Das Screeningzentrum Sachsen möchte diesem Ziel durch engen Kontakt zu allen Kliniken, niedergelassenen Ärzten und freiberuflichen Hebammen einerseits und den weiterbetreuenden pädiatrischen Spezialambulanzen andererseits jederzeit auf aktuellem medizinischen Wissensniveau gerecht werden.