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Mukoviszidose-Früherkennung

​Zusätzlich zum erweiterten Neugeborenenscreening wird ab dem 01.09.2016 allen Neugeborenen die Früherkennungsuntersuchung auf Mukoviszidose kostenlos angeboten.

Voraussetzung für das Mukoviszidosescreening ist die Einwilligung der Eltern nach angemessener ärztlicher Aufklärung. Die Einwilligungserklärung ist gemäß Screening-Richtlinie zum Verbleib in der Patientenakte des Einsenders bestimmt.

Was ist Mukoviszidose?

​Mukoviszidose ist in Mitteleuropa die häufigste angeborene vererbte Erkrankung. Das Erkrankungsrisiko beträgt in Sachsen etwa eins von 4000 Neugeborenen, die deutschlandweite Häufigkeit liegt bei 1:3.300. Durch einen Gendefekt des Chloridionen-Transmembrantransportes ist die Funktion der exokrinen Drüsen beeinträchtigt, d. h. verschiedene Organsysteme sind betroffen. Als Folge eines gestörten Ionentransportes wird ein zähflüssiger Schleim gebildet, der die Lunge, die Bauchspeicheldrüse und die Gallenwege verstopft. Entsprechend bestehen die Krankheitssymptome in chronischen Entzündungen der Lunge und schweren Verdauungs- und Gedeihstörungen. Die schwerste klinische Manifestation einer Mukoviszidose ist der Mekoniumileus. Da die Symptome bei jedem Patienten variieren, ist die ärztliche Diagnosestellung erschwert und oft verzögert. Mukoviszidose ist zum jetzigen Zeitpunkt, ebenso wie die anderen im Neugeborenenscreening erfassbaren Erkrankungen, noch nicht heilbar. Doch ermöglicht auch hier eine Früherkennung vor dem Auftreten von Symptomen eine Behandlung. Große Studien in Australien und den USA mit einem Neugeborenenscreening seit mehr als 20 Jahren haben gezeigt, dass durch die frühe Diagnosestellung der Gesundheitszustand und die Lebenserwartung der Kinder deutlich verbessert werden kann. 1, 2

1 Lai HJ, Cheng Y, Farell PM. J Pediatr. 2005 Sep;147:557-563
2 Campell PW 3rd, White TB. J Pediatr. 2005 Sep;147(3 Suppl):S2-5 Review

Was ist bei der Aufklärung zu beachten?

​Damit das Screeninglabor das Mukoviszidose-Screening durchführen kann, muss vorher zwingend die Einwilligung der Eltern mit vorhergehender ärztlicher Aufklärung erfolgen. Eine entsprechende Dokumentation muss dem Screeninglabor vorliegen.

 

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

​Dafür findet ein dreistufiges Verfahren Anwendung. Aus der Screening-Trockenblutprobe wird die Konzentration des Pankreas-Enzyms Trypsin mit Hilfe eines Fluoreszenz-Immunoassays gemessen (Immunreaktives Trypsin, IRT). Dieses Verfahren kann durch gerinnungshemmende Zusätze wie EDTA oder Heparin falsche niedrige Konzentrationen liefern. Wärmetrocknung der Blutprobe führt zu Enzyminaktivierung und verfälscht das Ergebnis ebenfalls. Bei erhöhten IRT-Konzentrationen wird aus derselben Blutprobe ein Entzündungsprotein der Bauchspeicheldrüse bestimmt. Diese zweite Untersuchung ist notwendig, da neun von zehn Trypsinerhöhungen durch andere vorübergehende Ursachen außer Mukoviszidose bedingt sind. Erst wenn sich auch hier Auffälligkeiten ergeben, kommt es in Stufe 3 des Screenings zur Mutationsanalytik.

Was folgt bei auffälligem Ergebnis?

​In diesem Fall informiert das Screeningzentrum die Eltern des Neugeborenen, um einen Schweißtest und weitere Untersuchungen in einer pulmologischen Spezialambulanz zur Sicherung oder zum Ausschluss der Erkrankung durchführen zu lassen. Dadurch bestätigt sich die Erkrankung etwa bei jedem fünften Kind mit vorausgegangenem Nachweis von CFTR-Genmutationen. Gleichzeitig wird eine ausführliche Beratung und Unterstützung sowie im Krankheitsfall auch eine spezialisierte Weiterbetreuung angeboten. Erst das spezialisierte Zusammenarbeiten aller erforderlichen Berufgruppen - pädiatrische Pulmologie, Physiotherapie, Diätberatung, genetische Beratung und ggf. klinische Psychologie - ist die Voraussetzung für den Langzeiterfolg eines Neugeborenenscreenings auf Mukoviszidose.

Paul-List-Straße, 13/15
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 26274
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