Ich studiere an der Uni Leipzig und möchte mein allgemeinmedizinisches Wahltertial im Ausland absolvieren. Ist das möglich? Was muss ich beachten?
Ja, grundsätzlich ist ein allgemeinmedizinisches Wahltertial im Ausland möglich. Alle wichtigen Informationen zum PJ im Ausland finden Sie hier. Bei allgemeinen Fragen sowie Fragen zur grundlegenden Organisation wenden Sie sich bitte an unser Referat Lehre bzw. das Landesprüfungsamt Sachsen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits im Vorfeld bezüglich der Äquivalenzbescheinigung an uns zu wenden. So können offene Fragen zur Anerkennung rechtzeitig geklärt werden.
Ich studiere an der Uni Leipzig, möchte mein PJ aber in einer Lehrpraxis einer anderen Uni in Deutschland absolvieren. Was muss ich beachten?
Bitte tragen Sie vor Beginn des Praktischen Jahres zur entsprechenden Einschreibephase einen Platz im Wahlfach Allgemeinmedizin über das PJ-Portal. Die weitere Organisation des Wahltertials erfolgt durch die für die gewählte Lehrpraxis zuständige Universität. Wenden Sie sich aber gerne an uns, wenn Fragen bestehen oder Sie evtl. (auch) an unseren PJ-Seminaren teilnehmen möchten.
Ich bin Gaststudierende:r einer anderen deutschen Uni und möchte mein Wahltertial Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis der Uni Leipzig absolvieren. Wie finde ich eine PJ-Praxis und woher bekomme ich meine Unterlagen?
Bitte buchen Sie zunächst einen PJ-Platz im Wahlfach Allgemeinmedizin über das PJ-Portal. Alle weiteren Schritte erfolgen entsprechend dem hier beschriebenen Ablauf. Zusätzlich reichen Sie bitte den Nachweis über die betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische Untersuchung bei uns ein. Die Untersuchung muss nicht zwingend innerhalb der vier Monate vor Beginn des PJ durchgeführt worden sein. Entscheidend ist, dass sie für den gesamten Zeitraum des Wahltertials gültig ist. Die organisatorische und inhaltliche Begleitung Ihres Wahltertials – beispielsweise die Zuteilung zu einer PJ-Praxis, die Ausgabe des Logbuchs sowie die Teilnahme am PJ-Begleitprogramm – erfolgt durch uns. Bitte informieren Sie sich ggf. zusätzlich bei Ihrer Heimatuniversität und dem zuständigen Landesprüfungsamt, welche weiteren Formalitäten und Dokumente für die Anerkennung Ihres Wahltertials zu beachten sind.