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Weitere Behandlungen

Hörstörungen

​Bei Kindern mit einer Gaumenspalte ist zusätzlich eine engmaschige Betreuung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt sehr wichtig.

Die Gaumenmuskulatur ist erforderlich für eine regelrechte Hörfunktion, da bei jedem Schlucken über die Ohrtrompete (Eustachische Röhre = Verbindung zwischen Rachen und Mittelohr) eine Belüftung des Mittelohres erfolgt. Bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten ist diese Funktion durch die Spaltbildung beeinträchtigt, so dass der fehlende Druckausgleich zu einem Unterdruck hinter dem Trommelfell, einer Ansammlung von Flüssigkeit im Mittelohr (Paukenerguss) und einer chronischen Entzündung führen kann. Als Ergebnis dieser chronischen Mittelohrentzündungen kann eine Beeinträchtigung des Hörvermögens resultieren, woraus sich auch eine gestörte Sprachentwicklung ergibt, da die Kinder nicht in der Lage sind, bestimmte Klangunterschiede in der Lautbildung zu unterscheiden (siehe auch Sprachtherapie).

Auch nach erfolgreichem Verschluss der Gaumenspalte im Alter von etwa einem Jahr kann die Gaumenmuskulatur in ihrer Funktionstüchtigkeit unter Umständen beeinträchtigt bleiben und zu den oben genannten Komplikationen führen. Mit Hilfe einer ohrmikroskopischen Untersuchung und Hörtests kann jedoch schon im Säuglingsalter eine gestörte Mittelohrbelüftung erkannt werden. Das Hörvermögen kann in der Mehrzahl der Fälle bereits durch das Legen eines Belüftungsröhrchens (Paukendrainage) wiederhergestellt werden.

Kieferorthopädische Behandlung

​Bei Neugeborenen mit einer Gaumenspalte sind Mund- und Nasenraum mit ihren unterschiedlichen Aufgaben nicht getrennt. Dadurch sind Atmen, Trinken, Schlucken, die frühe Lautbildung und die Mimik beeinträchtigt. Durch das Eingliedern einer aus Kunststoff bestehenden Gaumenplatte wird bereits in den ersten Lebenstagen eine Trennung der Mund- und Nasenhöhle erreicht.

Die Eingliederung einer Gaumenplatte fördert die richtige Zungenlage, da sich der Zungenkörper nun nicht mehr in die Gaumenspalte einlagern kann. Verbunden damit ist eine bessere Voraussetzung für das Erlernen der regelrechten Lautbildung. Die Gaumenplatte ermöglicht weiterhin die Ausformung und Entwicklung des Oberkiefers und begünstigt durch eine Verschmälerung des Spaltes das spätere Ergebnis der spaltverschließenden Operation. In manchen Fällen kann auch die Nahrungsaufnahme durch eine "Mund-Nasen-Trennplatte" erleichtert werden. Wichtig ist eine engmaschige Kontrolle durch den Kieferorthopäden, da auf Grund des Wachstums regelmäßige Anpassungen und Erneuerungen der Platte notwendig sind.

Das Tragen einer Gaumenplatte ist bis zum operativen Verschluss des Gaumens mit circa elf bis zwölf Monaten erforderlich. Auch danach sollte eine regelmäßige kieferorthopädische Kontrolle Ihres Kindes im Rahmen unserer Spaltsprechstunde erfolgen, um frühzeitig Entwicklungsstörungen der Kiefer und Zähne erkennen und behandeln zu können.

Mit dem Durchbruch der bleibenden Zähne beginnt in der Regel die zweite Phase der kieferorthopädischen Behandlung, die sich über den gesamten Zeitraum der Gebissentwicklung bis zum Wachstumsabschluss erstreckt.

Über die bei Ihrem Kind notwendigen Behandlungsschritte (z. B. Behandlung mit einer herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange) werden Sie in einem ausführlichen Gespräch mit den Kollegen der kieferorthopädischen Abteilung informiert.

Korrekturoperationen

​​In den letzten Jahren haben sich die operativen Möglichkeiten zur Korrektur von Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten deutlich weiterentwickelt, so dass heute seltener Korrekturoperationen erforderlich sind.

Ziel unseres interdisziplinären Behandlungskonzeptes ist es, bis zur Einschulung des Kindes ein normales Aussehen und eine ungestörte Entwicklung der Sprach- und Sprechfunktion zu erreichen, damit sich das Kind in normaler Schulumgebung altersgemäß und unbeeinträchtigt entwickeln kann.

Dennoch können im Einzelfall funktionelle oder ästhetische Korrektureingriffe notwendig werden, die wir im Folgenden erläutern möchten.

Sprechverbessernde Operationen (Velopharyngoplastik)

Bei einem geringen Teil der Kinder (ca. 5 Prozent) gelingt es nicht, allein durch die Rekonstruktion der Muskulatur und die nachfolgende sprachtherapeutische Förderung eine Normalisierung der Sprache zu erreichen. Häufig besteht bei diesen Kindern eine Störung der Abschlussfunktion des weichen Gaumens zwischen Nasen- und Rachenraum, so dass ein offenes Näseln verbleibt. Um diese Sprechstörung zu beheben, kann eine Velopharyngoplastik durchgeführt werden, bei der ein Schleimhautmuskelstreifen von der Rachenhinterwand zur Verlängerung oder Zügelung in den weichen Gaumen eingelagert wird. Diese Operation sollte, wenn erforderlich, noch vor der Einschulung des Kindes erfolgen, um eine ungestörte Schulentwicklung zu gewährleisten.

Nasenstegplastik (Columellaplastik)

Trotz heute vorhandener sehr guter operativer Techniken kann bei Patienten mit doppelseitiger LKG-Spalte nach primärem Spaltverschluss ein sehr kurzer Nasensteg mit einer abgesunkenen Nasenspitze verbleiben und eine ästhetische Korrektur erfordern. In einzelnen Fällen ist bei sehr ausgeprägten Formen bereits im Vorschulalter eine Korrektur sinnvoll. Die Nasenstegverlängerung wird unter Einbeziehung der vorhandenen Narben und des Gewebes der Oberlippe durchgeführt.

Nasenkorrektur (Septorhinoplastik)

Trotz gut verlaufender Erstoperationen kann es vor allem bei einseitigen LKG-Spalten im Laufe des Wachstums zu einer asymmetrischen Entwicklung der Nase kommen. In der Regel betrifft diese Veränderung hauptsächlich den knorpeligen Teil der Nase und die Nasenscheidewand und resultiert in einer Abflachung des knorpeligen Nasenflügels auf der Spaltseite sowie einem Schrägstand der Nasenscheidewand. Dadurch kommt es zu einem gestörten Luftstrom in der Nase mit folgender Vergrößerung der Nasenmuscheln. In einzelnen Fällen kann auch eine zusätzliche Fehlbildung der knöchernen Nase vorliegen.

Wenn durch die spaltbedingte Veränderung der inneren oder äußeren Nase erhebliche funktionelle Beschwerden im Sinne einer gestörten Atemluftpassage durch die Nase oder deutliche ästhetische Beeinträchtigungen vorliegen, führen wir eine entsprechende Korrekturoperation durch. Hier erfolgt der operative Eingriff in der Regel erst nach Wachstumsabschluss, d. h. ab dem 17. / 18. Lebensjahr, um eine erneute wachstumsbedingte Veränderung der operativ erreichten Nasenform auszuschließen.

Narbenkorrektur

Bei einigen Patienten kann es durch Wundheilungsstörungen im Rahmen der Erstoperation oder wachstumsbedingt zur Entstehung von Abweichungen und Narben im Bereich der Oberlippe oder des Naseneinganges kommen. Diese ästhetischen Beeinträchtigungen können ebenfalls korrigiert werden, wobei auch hier die günstigsten operativen Ergebnisse nach Wachstumsabschluss erreicht werden können.

Bei funktionell oder erheblich ästhetisch beeinträchtigenden Abweichungen ist im Einzelfall auch eine Korrekturoperation zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich und sinnvoll.

Kieferorthopädische Operationen

Bei einigen Patienten kann durch die alleinige kieferorthopädische Behandlung eine auf die Spalterkrankung zurückzuführende Hemmung und Beeinflussung des Kieferwachstums nicht korrigiert werden, so dass eine kieferorthopädische Operation notwendig wird. Mit Hilfe solcher Eingriffe ist es möglich, Abweichungen der Ober- und Unterkieferpositionen sowie eine daraus resultierende ungünstige Verzahnung zu korrigieren und damit eine funktionelle und häufig auch ästhetische Verbesserung zu erreichen.

Neben der klassischen operativen Methode der Ober- bzw. Unterkieferverlagerung konnte auch in unserer Klinik in den letzten Jahren eine neue Operationstechnik (Distraktionsosteogenese) erfolgreich angewandt und weiterentwickelt werden, die es ermöglicht, auch größere Abweichungen (z. B. eine ausgeprägte Mittelgesichtsrücklage) sehr gut zu korrigieren.

Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung von Veränderungen der Kieferposition und der Verzahnung ist eine optimale Zusammenarbeit mit dem Kieferorthopäden, da vor der operativen Korrektur eine kieferorthopädische Vorbehandlung mit Ausformung der Zahnbögen notwendig ist.

Zahnärztliche Behandlung

​Kinder mit einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte bedürfen einer besonderen zahnärztlichen Betreuung. Häufig kommt es bei ihnen durch anlagebedingte Schmelzveränderungen der Zähne im Bereich des Kieferspaltes zu einer erhöhten Kariesanfälligkeit. Darüber hinaus ist aufgrund von Zahnfehlstellungen im Oberkiefer die Zahnreinigung oft erschwert.

Bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten ist es daher besonders wichtig, auf eine gründliche Mundhygiene zu achten. Zusätzlich sollten weitere Maßnahmen wie die Fluoridprophylaxe z. B. in Form von Fluoridtabletten oder fluoridierten Zahnpasten erfolgen.

Da der Erhalt der Zähne entscheidend für das Kieferwachstum ist, sollten die beschriebenen Maßnahmen schon beim Durchbruch der Milchzähne eingeleitet werden. Außerdem ist es wichtig, auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu achten.

Auf Grund der engen Beziehung des seitlichen oberen Schneidezahnes zum Kieferspaltbereich weist dieser Zahn am häufigsten Unregelmäßigkeiten auf. Er kann nicht oder doppelt angelegt sein. Häufig finden sich auch Größenabweichungen oder eine veränderte Zusammensetzung der Zahnhartsubstanz, was zu Abweichungen der Zahnfarbe und einer erhöhten Kariesanfälligkeit führen kann. Bei einigen Kindern ist auch die Position dieses Zahnes im Zahnbogen verändert.

In diesen Fällen werden Zahnarzt und Kieferorthopäde mit ihnen die beste Behandlungsmöglichkeit besprechen (z. B. Aufbau des Zahnes, Überkronen, Einstellung in den Zahnbogen mit kieferorthopädischen Mitteln). Wenn der seitliche Schneidezahn bei Ihrem Kind nicht angelegt ist, besteht heutzutage die Möglichkeit, den Kieferspalt zunächst mit Knochen aufzufüllen und anschließend eine künstliche Zahnwurzel (Implantat) einzubringen, auf die eine sehr natürlich wirkende Keramikkrone aufgebracht wird. Eine solche Implantation ist jedoch erst nach dem weitestgehenden Abschluss des Kieferwachstums mit circa 16 Jahren möglich.

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