Sie sind hier: Skip Navigation LinksKarl-Sudhoff-Institut für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften Lehre Zahnmedizin Praktikumsordnung Medizinische Terminologie

Praktikumsordnung WS 2023/24

​I. Vorbemerkungen: Regelung der Kursteilnahme

Wer muss teilnehmen?
Bei der Meldung zur Zahnärztlichen Vorprüfung (Physikum) ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität durchgeführten Kurs der medizinischen Terminologie von allen Zahnmedizin-Studierenden nachzuweisen.

Was müssen Fachwechsler/innen beachten?
Studierende der Zahnmedizin, die vorhaben, zur Humanmedizin zu wechseln, müssen nach Erhalt des Studienplatzes Humanmedizin auch den Terminologiekurs der Humanmediziner besuchen. Eine vorherige Absprache zu den Sitzungen, deren Stoff über den Kurs für Zahnmediziner hinausgeht, wird aus Kulanz angeboten.

Was müssen Studienortwechsler/innen beachten?
Bei einem Studienortwechsel nach Leipzig erfolgt die Überprüfung der Äquivalenz erworbener Leistungsnachweise für Terminologie im Karl-Sudhoff-Institut.

II. Aufbau des Kurses

Der Kurs der medizinischen Terminologie für Studierende der Zahnmedizin findet nur im Wintersemester statt und besteht 7 Kurssitzungen in Präsenz. Für die Kurssitzungen besteht Teilnahmepflicht. Feiertagsbedingte Ausfälle werden nachgeholt. Hinsichtlich Teilnahmepflicht und Zulassung zu den Erfolgskontrollen wird auf die Studienordnung verwiesen. Studierende, welche die Präsenztermine wahrnehmen, müssen die aktuell an der Medizinischen Fakultät geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen beachten. Zusätzlich zum Kurs wird eine Vorlesung angeboten, die den Wissensstoff für die Kurssitzungen vorab vermittelt.

III. Leistungsnachweis

Die Überprüfung der Lernerfolge geschieht in Form einer Klausur mit Freitext-Antworten (Dauer: 30 Min.). Die Bestehensgrenze liegt bei 60% der erreichbaren Punkte (36 von 60). Die Ergebnisse werden auf der Homepage des Referats Lehre mitgeteilt. Es gelten hinsichtlich Zulassungsvoraussetzungen, Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Rücktritten und Wiederholungsmöglichkeiten die Regelungen der Studienordnung​.

Der Leistungsnachweis kann bei Nicht-Bestehen bzw. Versäumnis des Abschlusstestats durch Teilnahme an der Wiederholungsklausur erbracht werden. Für die Wiederholungsklausur gelten die gleichen Modalitäten wie für die reguläre Abschlussklausur. Wer auch die zweite Klausur nicht besteht, kann erst im folgenden Wintersemester an der Abschlussklausur teilnehmen. Zur Vorbereitung ist die freiwillige Wiederholung des Kurses möglich.​

Liebigstraße 27, Haus E
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Telefon:
0341 - 97 25600
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