Praktikumsordnung WS 2023/24

​​​​Medizinische Terminologie für Studierende der Veterinärmedizin ohne Lateinkenntnisse

Vorbemerkungen

Für die Zulassung zum Naturwissenschaftlichen Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität durchgeführten Kurs der medizinischen Terminologie nachzuweisen. Dieser Kurs findet nur im Wintersemester statt.

Bitte beachten:
Da der Schein für die Meldung zum Vorphysikum erforderlich ist, muss der Leistungsnachweis einschließlich aller Wiederholungsmöglichkeiten innerhalb des ersten Semesters bis Ende Januar erworben werden.

Der genannte Terminologie-Kurs kann ersetzt werden durch
a) einen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (z. Zt. Prof. Dr. Rainer Cermak, Veterinär-Physiologisches Institut) als gleichwertig anerkannten extern erworbenen Kurs der medizinischen Terminologie,
b) Lateinkenntnisse nach der Maßgabe des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26. Oktober 1979 („KMK-Latinum"*),
c) den Erwerb des „Kleinen Latinums" (entspricht in Sachsen „Kenntnissen in Latein"**).

* Das „Latinum" wird üblicherweise im Abiturzeugnis bestätigt.
Voraussetzungen für Anerkennung von Lateinkenntnissen als „KMK-Latinum":
- Lateinunterricht vom 5. bis 10. Schuljahr oder
- Lateinunterricht vom 7. bis 10. Schuljahr und Fortsetzung in mindestens dreistündigem Unterricht der 11. Jahrgangsstufe oder
- Lateinunterricht vom 9. bis 10. Schuljahr und Fortsetzung in der Oberstufe bis einschließlich 12. (G8)/13. (G9) Stufe oder
- Lateinunterricht von Jahrgangsstufe 11 bis 12 (G8)/13 (G9), wenn er als drittes Prüfungsfach betrieben wurde, oder wenn Latein als Grundkurs belegt und im Zusammenhang mit dem Abitur eine dem dritten Prüfungsfach entsprechende gesonderte Prüfung abgelegt wurde.
Die Abschlussnote muss mindestens „ausreichend" (5 Punkte) sein.

** Eine Besonderheit Sachsens stellt die Prüfung „Kenntnisse in Latein" dar.
Diese Prüfung wird wie das Latinum vom Regionalschulamt abgenommen.
Prüfungsinhalt:
1. Übersetzung eines Caesar-Textes im Umfang von 50 Wörtern (10 Minuten) nach 20minütiger Vorbereitungszeit mit Wörterbuch.
2. Beantwortung von Fragen zum Sachwissen über Caesar (10 Minuten).

Praktikumsordnung

1. Regelmäßige Teilnahme

Der Kurs ist teilnahmepflichtig, das bedeutet: Es darf nur höchstens eine der acht Doppelstunden (ohne die Probeklausur) versäumt werden. Die regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. Eine trotz ungenügender Teilnahme mitgeschriebene Klausur ist unabhängig von der Zahl der erreichten Punkte ungültig und der Kurs muss insgesamt wiederholt werden. Bei nachrückenden Studierenden entscheidet die Kursleitung in Absprache mit dem Studiendekanat nach Maßgabe verfügbarer Nachholtermine über eine individuelle Ausnahmeregelung.

2. Leistungsnachweis

Als Leistungsnachweis wird eine Klausur mit Freitextantworten geschrieben. Die Bestehensgrenze liegt bei 60% (36 von 60 erreichbaren Rohpunkten). 
Bei Nichtbestehen gibt es eine mündliche Nachprüfung. Es werden Termine Anfang Januar angeboten; aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.
Wer auch die mündliche Nachprüfung nicht besteht, muss eine Wiederholungsklausur schreiben, die Ende Januar stattfindet.
Wer auch diese Klausur nicht besteht, d.h. wer das Testat dreimal nicht bestanden hat, muss den Kurs wiederholen. Eine Anmeldung zum Vorphysikum nach dem ersten Semester ist dann allerdings nicht möglich.

3. Versäumte Termine

Wird der Klausurtermin wegen Krankheit oder Mutterschutz versäumt, muss innerhalb einer Woche im Sekretariat des Karl-Sudhoff-Instituts ein ärztliches Attest vorgelegt oder per Mailanhang übermittelt werden (cornelia.will@medizin.uni-leipzig.de). Wird die Klausur ohne triftigen Grund versäumt, gilt sie als „nicht bestanden". Ein schriftliches Nachholtestat findet in beiden Fällen Anfang Januar statt.
Wird die mündliche Prüfung unentschuldigt versäumt, gilt sie ebenfalls als „nicht bestanden"; letzte Wiederholungsmöglichkeit ist dann nur noch die Wiederholungsklausur Ende Januar.

Bitte beachten:

Der Kurs findet nur im Wintersemester statt und wird mit einem schriftlichen Testat vor den Weihnachtsferien abgeschlossen.
Der Schein ist für die Meldung zum Vorphysikum erforderlich; der Leistungsnachweis muss deshalb einschließlich aller Wiederholungsmöglichkeiten innerhalb des ersten Semesters bis Ende Januar erworben werden.

Letzte Änderung: 11.09.2023

​​​

Liebigstraße 27, Haus E
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 25600
Map