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Häufig gestellte Fragen

​Kann während der Strahlenbehandlung der Beruf ausgeübt werden?

Diese Entscheidung muss ausführlich mit dem Arzt in der Ambulanz besprochen werden. Die Aufnahme der Berufstätigkeit kann üblicherweise vor Beginn der Strahlenbehandlung nicht exakt vorhergesehen werden. Es kommen hierbei unterschiedliche Faktoren zum Tragen, wie die berufliche Belastung und auch die Verträglichkeit der Strahlenbehandlung. Generell muss gesagt werden, dass die Ausübung des Berufes insgesamt einen positiven Einfluss hat und daher eine grundsätzliche Arbeitsunfähigkeit während der Strahlenbehandlung nicht besteht. Nach Möglichkeit sollten Sie sich physischen und psychischen Belastungen während der Strahlentherapie nicht aussetzen.

Stelle ich als Strahlentherapiepatient eine Gefahr für mein Umfeld dar, geht von mir nach der Bestrahlung eine gewisse Gefahr aus?

Die Strahlung wirkt nur für den Moment der tatsächlichen Gabe der Bestrahlungsdosis (üblicherweise 1 - 2 Minuten, gelegentlich auch länger). Hierbei werden keine strahlenden Gewebe erzeugt. Ist das Gerät abgeschaltet, liegt keine Strahlung vor. Eine Ausnahme bildet die Einpflanzung von Radionukliden, wie z. B. Jod-Seeds beim Prostatakarzinom. Hierbei werden mit den Betroffenen spezielle Strahlenschutzmaßnahmen besprochen. Diese Therapieform wird in unserer Klinik nicht angeboten.

Besteht eine Verbrennungsgefahr?

Mit den heutigen Technologien kann im Vergleich zu früher die Strahlenbehandlung im Zielgebiet konzentriert gegeben werden. Durch diese Verfahren wird eine sehr gute Schonung der Haut erreicht. Nicht selten aber entsteht unter der Bestrahlung, vor allem aber bei der Strahlenbehandlung der Mamma und auch bei Tumoren im Kopf-Hals-Bereich eine Hautrötung, zu der sich eine trockene Schuppung gesellt. Diese Hautrötung entspricht nicht der bekannten "Verbrennung". Die "Verbrennungen" werden durch eine zu hohe Temperaturbelastung der Haut erzeugt. Bei der Bestrahlung entstehen keine erhöhten Temperaturen. Demzufolge ist die Hautrötung mit der trockenen Schuppung schmerzlos und erfordert lediglich spezielle Hautpflegemaßnahmen (z. B. Puder, Salben, generell aber eine Schonung der Haut). Die Einzelheiten der Hautpflege werden mit Ihnen in der Ambulanz ausführlich besprochen.

Muss während der Strahlenbehandlung eine bestimmte Diät eingehalten werden, kann eine bestimmte Ernährung den Therapiearfolg unterstützen?

Nach dem heutigen Kenntnisstand gibt es keine speziellen Krebsdiäten. Generell aber sollte auf eine ausgewogene Kost geachtet werden, die nicht zu schwere Speisen enthalten sollte. Je nach Bestrahlungsgebiet müssen jedoch im Einzelfalle besondere Maßnahmen eingehalten werden. Liegen z. B. Mund- und Speiseröhre im Bestrahlungsfeld  kann in diesen Organen eine Reizung erzeugt werden, so dass auf  auf säurehaltige und zu heiße Getränke verzichtet werden sollte. Ebenso sollten scharf gewürzte Speisen gemieden werden.

Erfolgt eine Strahlenbehandlung im Bauchraum, sollten nach Möglichkeit frische Milchprodukte wie Milch, Quark und Joghurt gemieden werden, ebenso wie schwerere Speisen wie Sauerkraut bzw. blähende Gemüsesorten.
Insgesamt ist es günstig, wenn eine vollwertige und bedarfsgerechte Ernährung erfolgt, die alle Nährstoffe, die der Mensch zum Leben braucht, in entsprechender Menge enthält. Dieses Thema wird im Rahmen des Ambulanzgespräches mit dem Arzt besprochen.

Was passiert, wenn die Markierung verblasst, kann ich diese selber nachzeichnen?

Im Rahmen der Strahlentherapieplanung erfolgen Markierungen, die für die Einstellung der Strahlentherapiefelder wichtig sind. Hiernach orientieren sich auch im Einzelfalle Qualitätskontrollprozesse. Diese Markierungen werden regelmäßig von den MTRA's an den Bestrahlungsgeräten kontrolliert. Sollte es zu einem Verblassen kommen, werden diese von den MTRA's nachgezeichnet.
Generell sollte bei der Körperpflege darauf geachtet werden, dass diese Markierungen nicht verschwinden. Die Medizinisch-technischen Assistentinnen  (MTRA) werden im Bedarfsfall mit Ihnen die  Möglichkeiten der Nachzeichnung besprechen.

Kann ich mit dem eigenem Fahrzeug zur Strahlenbehandlung fahren?

In der Regel kann eine Anfahrt zur Strahlentherapie mit dem eigenen PKW erfolgen. Eine generelle Ausnahmesituation stellt die Strahlenbehandlung im Bereich des Kopfes dar. Die weiteren Vorgehensweisen sollten hierbei mit dem Strahlentherapeuten, Neurochirurgen und gegebenenfalls auch Neurologen besprochen werden. Generell aber orientiert sich das Führen eines Fahrzeuges auch an Nebenwirkungen, die unter Therapie auftreten können, vor allem dann, wenn zusätzliche Chemotherapien durchgeführt werden. Ebenso können zusätzliche Schmerzmedikamente im Einzelfalle zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen, dadurch dass die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird. Dieses Thema sollten Sie mit dem Arzt im Rahmen des Aufklärungsgespräches klären.

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