Sie sind hier: Skip Navigation LinksKarl-Sudhoff-Institut für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften Lehre Humanmedizin Praktikumsordnung Medizinische Terminologie

Praktikumsordnung WS 2023/24

​​​​Praktikum der medizinischen Terminologie für Humanmedizin

Aufbau

Das Praktikum der medizinischen Terminologie findet nur im Wintersemester statt und besteht aus 10 Kurssitzungen (siehe Einteilung nach Kursgruppen und Ablaufplan). Feiertagsbedingte Ausfälle werden nachgeholt. Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit Teilnahmepflicht. Studierende, welche die Präsenztermine wahrnehmen, müssen die aktuell an der Medizinischen Fakultät geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen beachten. 

Der den einzelnen Terminen zu Grunde liegende Wissensstoff wird vorab in der Begleitvorlesung vermittelt (siehe ebenfalls Termin- und Themenübersicht​). Ab Kurs VI ergänzen sich Vorlesung und Kurs inhaltlich, d.h. der in der Vorlesung präsentierte Stoff wird im Kurs nicht wiederholt. Der Besuch der Vorlesung ist spätestens dann für alle Studierenden ratsam. 

Hinsichtlich Teilnahmepflicht, Zulassungsvoraussetzungen zur Klausur, Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Rücktritten, Wiederholungsmöglichkeiten und Einhaltung der Regelstudienzeit wird grundsätzlich auf die Regelungen der Studienordnung ​verwiesen.

Erfolgskontrolle

Die Überprüfung der Lernerfolge geschieht in Form einer Klausur mit Freitext-Antworten (Dauer: 30 Min.). Die Bestehensgrenze liegt bei 60% der erreichbaren Punkte (36 von 60). Die Ergebnisse werden auf der Homepage des Referats Lehre mitgeteilt.

Wiederholung von Erfolgskontrollen

Der Leistungsnachweis wird bei Nicht-Bestehen bzw. Versäumnis des Abschlusstestats durch Teilnahme an der Wiederholungsklausur erbracht, für die die gleichen Modalitäten gelten wie für die reguläre Abschlussklausur. Wer auch die zweite Klausur nicht besteht, muss als letzte Wiederholungsmöglichkeit im folgenden Wintersemester die Abschlussklausur mitschreiben. Die zweite Wiederholung muss spätestens innerhalb von drei Fachsemestern nach dem Erstversuch angetreten werden. Wer auch die zweite Wiederholungsklausur nicht besteht, erhält vom Referat Lehre eine Bescheinigung über das endgültige Nicht-Bestehen des Kurses.

Hinweis

Der Schein „Praktikum der Medizinischen Terminologie" ist für die Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich. Bei endgültigem Nichtbestehen in Leipzig ist nicht gewährleistet, dass der Schein an einer anderen Universität erworben werden kann.​​​

Liebigstraße 27, Haus E
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 25600
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