Die angebotenen Weiterbildungen machen Pflegende mit den vielfältigen Aufgaben in der psychiatrischen Pflege vertraut. Sie vermitteln ihnen die zur Erfüllung Ihrer pflegerischen Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Sie befähigen die Teilnehmenden nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Zu den spezifischen Aufgaben der Fachpflegenden für Psychiatrie zählt die stationäre, teilstationäre und ambulante mitverantwortliche Versorgung psychisch kranker Menschen. Dazu gehören insbesondere die Gruppenarbeit, die Sozio-, Milieu- und Werktherapie sowie die Rehabilitation. Mit der Vertiefung und Erweiterung der fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen werden die Teilnehmenden befähigt, komplexe berufliche Situationen durch ihr individuelles Handeln zu meistern.
Organisation der Weiterbildungen
Die Weiterbildungen gliedern sich in eine theoretische und eine praktische Weiterbildung. Der theoretische Unterricht ist modular aufgebaut, die praktische Weiterbildung beinhaltet Pflicht- und Wahlpraktika. Die Weiterbildungen enden mit einer Abschlussprüfung.
Detaillierte Informationen zu den Modulen, zu Terminen und zur praktischen Weiterbildung gemäß DKG-Empfehlungen mit Weiterbildungsort in Halle finden Sie unter folgendem Link:
1) Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie 2023 | Christliche Akademie Halle (cagp.de)
Beginn: 11.09.2023
Ende: 21.11.2025
Ort:Christliche Akademie für Gesundheits - und Pflegeberufe Halle gGmbH, Fährstraße 6, 06114 Halle (Saale)
2) Die Weiterbildung nach der SächsGFBWBVO umfasst einen theoretischen Unterricht von 720 Stunden sowie eine praktische Weiterbildung von 2000 Stunden. Der theoretische Teil ist modular aufgebaut.
Beginn: 2024
Ende: voraussichtlich 2026
Ort:Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH, 04779 Wermsdorf
Weiterbildungskosten: Die Erstattung der notwendigen Kosten für die Weiterbildung erfolgt durch den Arbeitgeber nach den Vorgaben des Sächsischen Reisekostengesetzes. Es wird eine Weiterbildungsvereinbarung geschlossen.