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Pressemitteilung vom 29.10.2020

Erinnerung: Im Universitätsklinikum Leipzig gilt weiterhin uneingeschränkte Maskenpflicht

Prof. Josten: „Maßnahme notwendig und vertretbar“ / UKL-Vorstand: „Schutzmaßnahmen funktionieren, niemand muss Termine aus Furcht absagen“

Das Logo des UKL "trägt" einen Mund-Nasen-Schutz.

Das Logo des UKL "trägt" einen Mund-Nasen-Schutz.

Leipzig. Obwohl es längst eine Selbstverständlichkeit sein sollte – angesichts der steigenden Infektionszahlen in Leipzig, Sachsen und Deutschland weist das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) noch einmal ausdrücklich auf die bestehende Maskenpflicht am Klinikum hin. Wer als Patient, Begleitperson, Besucher oder aus weiteren Gründen das UKL betreten möchte, muss einen den Mindestanforderungen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Regelung gilt für sämtliche Gebäude des Klinikums.

Wer dem bewusst nicht nachkommt, darf am Eintritt gehindert werden oder wird des Hauses verwiesen. 

Der Mund-Nasen-Schutz muss dabei den Bereich zwischen Nase und Kinn bedecken, gerade die Nase darf nicht frei bleiben. 

Alltagsmasken können genutzt werden, Schals und T-Shirts sowie Visiere ohne Mund-Nasen-Schutz hingegen nicht. Nicht gestattet ist auch die Nutzung von FFP2-Masken mit Ausatemventilen, da hier die ausreichende Filterung der Ausatemluft nicht sicher gewährleistet werden kann. 

Für ambulante Patienten und eventuelle Begleitpersonen gilt: Die Schutzbedeckung muss während des gesamten Aufenthalts in den Häusern des UKL getragen werden. Stationäre Patienten werden bei Aufnahme auf eine SARS-CoV-Infektion getestet. In der Zeit ihres Aufenthalts ist ein jeweils dem Infektionsstatus entsprechender Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. 

Die Maskenpflicht gilt in gleichem Maß auch für alle Mitarbeiter des Universitätsklinikums. 

 

Prof. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des UKL: "Uns ist bewusst, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gewisse Einschränkungen für unsere Patienten, Besucher und auch unsere Mitarbeiter darstellt. Doch in der gegenwärtigen Situation einer sich etablierenden zweiten Corona-Welle ist dies zum Schutz aller Menschen am UKL notwendig und vertretbar." Gleichwohl betonte er, dass niemand, der zu einer Behandlung ans Klinikum kommt, Sorge vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus haben müsste. Keiner sollte Termine absagen oder eine Erkrankung aus Furcht möglicherweise verschleppen, so Prof. Josten. "Unsere Sicherheits- und Hygienevorkehrungen sind breit aufgestellt und schützen sehr effektiv gleichermaßen Patienten, Besucher und Mitarbeiter."

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