Zur stationären Aufnahme sind bei gesetzlich versicherten Patienten ein Einweisungsschein vom Hausarzt sowie die Chipkarte erforderlich. Falls notwendig kann durch uns ein Transportschein für die Fahrt zur stationären Aufnahme ausgestellt werden. Wichtig ist zu beachten, dass Transportscheine nur für die Fahrt zur stationären Aufnahme und Entlassung nicht aber für Urlaubsfahrten (z.B. am Wochenende) ausgestellt werden können.
Außerdem ist eine vollständige Liste aller eingenommenen Medikamente erforderlich. Die Medikamente werden während des stationären Aufenthaltes über die Apotheke des Universitätsklinikums bezogen, wobei vergleichbare Präparate anderer Hersteller zu Einsatz kommen können. Da die Lieferung insbesondere bei speziellen, selten verordneten Präparaten etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es sinnvoll, alle Medikamente für 1 - 2 Tage mitzubringen.
Zusätzlich sollten alle Hilfsmittel wie z.B. Stoma-Zubehör (z.B.) Tracheostoma à Absauggerät, Spezialkanülen; Kolostoma à Beutel) oder spezielle Sondennahrung mitgebracht werden.
Insofern es der gesundheitliche Zustand zulässt, können sich alle Patienten auf unserer Station frei bewegen und nach Abmeldung beim Pflegepersonal die Station auch für z.B. Spaziergänge verlassen. Es sollte daher die entsprechende Bekleidung mitgebracht werden.
An Wochenenden bzw. an Feiertagen kann eine Beurlaubung erfolgen. Ob dies aus medizinischen Gesichtspunkten vertretbar ist, ist mit dem Stationsarzt abzusprechen. Wichtig ist zu beachten, dass diese Beurlaubung auf eigene Gefahr erfolgt. Formal gilt der Patient weiter als stationär. Bei auftretenden gesundheitlichen Problemen muss der Patient daher wieder auf Station zurückkommen.
Eine Inanspruchnahme eines ambulanten ärztlichen Notdienstes sollte nur im äußersten akuten Notfall erfolgen, da prinzipiell die Kostenerstattung durch die Krankenkasse abgelehnt werden kann. Das Universitätsklinikum übernimmt diese Kosten nicht. Außerdem sind die Kosten für Urlaubsfahrten nicht erstattungsfähig und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Ein Transportschein kann nur für Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung ausgestellt werden. Eventuell vorhandene Serienbehandlungsscheine zur ambulanten Strahlenbehandlung sind auch nicht für Urlaubsfahrten während einer stationären Behandlung anwendbar. Ein entsprechendes Informationsblatt zur Beurlaubung ist auf Station vorhanden und muss vor Urlaubsbeginn unterzeichnet werden.