Es existieren verschiedene Konzepte für die Behandlung des Lungekarzinoms. Die Auswahl des entsprechenden Konzeptes wird für jeden Patienten individuell basierend auf der Entscheidung der Tumorkonferenz getroffen.
Bei der kurativen Behandlung fortgeschrittener nichtkleinzelliger Tumoren kommt in der Regel eine Standardfraktionierung mit einer 1x täglichen Bestrahlung an fünf Wochentagen zur Anwendung. Erfolgte zuvor eine Operation, beträgt der Bestrahlungszeitraum ca. 5 - 6 Wochen. Erfolgte keine Operation beträgt die Bestrahlungszeit zum Teil über 7 Wochen. Parallel zur Bestrahlung kann eine Chemotherapie erfolgen. Dafür gibt es unterschiedliche Schemata. Die Applikation erfolgt in Zyklen von einigen Tagen meist als Infusion direkt vor der Bestrahlung.
Bei der kurativen Therapie der kleinzelligen Lungentumoren kommt häufig eine hyperfraktionierte Therapie, d.h. 2x tägliche Bestrahlung im Abstand von mindestens 6 - 8 Stunden, zum Einsatz. Der Bestrahlungszeitraum beträgt dann drei Wochen. Diese Therapie erfolgt dann häufig eingebettet in die laufende Chemotherapie, welche an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Abstand von drei Wochen appliziert wird. Der Beginn der Bestrahlung sollte möglichst frühzeitig, spätestens mit Beginn des 2. Zyklus Chemotherapie erfolgen.
Die prophylaktische Ganzhirnbestrahlung erfolgt dagegen nach Abschluss der Chemotherapie 1x täglich über 2 - 3 Wochen.
Bei palliativen Bestrahlungen wird mit höheren Einzeldosen 1x täglich an fünf Wochentagen behandelt. Die Gesamtdosis wird individuell an das Erkrankungsausmaß und Begleitfaktoren wie z.B. Allgemeinzustand des Patienten adaptiert und der Behandlungszeitraum beträgt zwei bis maximal vier Wochen.
Ein typisches Fraktionierungsschema bei der stereotaktischen Bestrahlung eines Lungenkarzinoms im Frühstadium sind drei Bestrahlungssitzungen mit dazwischen jeweils mindestens einem Tag Bestrahlungspause.