Die Strahlentherapie ist einer der wichtigen Grundpfeiler der Therapie von Kopf-Hals-Tumoren und kann in verschiedenen Konstellationen zum Einsatz kommen.
1. Bestrahlung nach einer Operation, wenn die Aufarbeitung des histologischen Materials ein hohes Rückfallrisiko nahelegt
Die Bestrahlung zielt darauf ab, verbliebene mikroskopische kleine Tumorzellnester im OP-Gebiet abzutöten und damit die Heilungschance zu verbessern. Bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren wird die Bestrahlung mit einer Chemotherapie kombiniert.
2. Bestrahlung als alleinige Therapiemaßnahme anstatt Operation
Die Bestrahlung ist darauf ausgerichtet, die Dosis gezielt im Tumorgebiet zu applizieren und den Tumor radikal zu zerstören. Zur Erhöhung der Bestrahlungswirkung erfolgt, insofern es der Allgemeinzustand und Begleiterkrankungen des Patienten zulassen, in der Regel eine Kombination mit einer Chemotherapie oder Immuntherapie (sog. Radiochemotherapie oder Radioimmuntherapie). Bei kleinen Tumoren in einem frühen Stadium kann eine alleinige Bestrahlung ausreichend sein. Diese Tumoren werden jedoch zumindest in Deutschland bevorzugt operiert.
Die Bestrahlung kann auch bei primär operablen Tumoren als Alternative zur Operation erfolgen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn durch die Operation mit einem schwerwiegenden Funktionsverlust gerechnet werden muss bzw. auf einen Organerhalt (z.B. Kehlkopf) abgezielt wird. Je nach Tumorgröße und Ausdehnung muss dies individuell mit der Heilungschance abgewogen werden. Insbesondere Tumoren, die mit einer HPV-Infektion assoziiert sind (p16-pos. Tumoren), zeigen ein sehr gutes Ansprechen auf eine Radiochemo- oder Radioimmuntherapie, so dass sich bei diesen Tumoren der Verzicht auf eine Operation angeboten werden kann.
3. Symptombezogene Bestrahlung bei extrem ausgedehnten oder metastasierten Patienten
Kopf-Hals-Tumoren werden häufig erst in einem sehr fortgeschrittenen Stadium festgestellt. Außerdem können teilweise der Allgemeinzustand des Patienten bzw. vorhandene Begleiterkrankungen einen aggressiven Therapieansatz, der auf eine vollständige Heilung abzielt, unmöglich machen. In diesen Fällen kann die Radiotherapie zur Symptomlinderung, z.B. gegen Schmerzen oder Tumorblutungen, eingesetzt werden.
4. Bestrahlung bei Rezidiv
Bei Kopf-Hals-Tumoren kann es nach der Erstbehandlung zur Wiederkehr des Tumors im Bereich der Ersterkrankung oder direkt benachbart kommen. Die moderne Strahlentherapie kann bei einer Vielzahl der Patient in diesem Fall nochmals angewandt werden, insofern ein Zeitintervall von ca. 1 Jahr nach Beendigung der Erstbestrahlung vorliegt. Die Durchführbarkeit und mögliche Bestrahlungsdosis einer Zweitbestrahlung wird im Rahmen der Bestrahlungsplanung geprüft, wobei die Gesamtbestrahlungsdosis an bestimmten Risikostrukturen, wie z.B. dem Rückenmark, beachtet werden muss.
5. Bestrahlung bei Fernmetastasen
Kopf-Hals-Tumoren können Tochtergeschwülste im Körper ausbilden. Betroffen kann z.B. die Lunge sein. Die Strahlentherapie kann zur Linderung von Symptomen eingesetzt werden. Bei begrenztem Ausmaß der Metastasierung (sog. Oligometastatische Erkrankung) kann sie auch mit dem Ziel einer Heilung zur Anwendung kommen. Näheres finden Sie hier.