Sehr geehrte LeserInnen,
die folgende Seite soll Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf des Zahnmedizinstudiums geben.
Abschluss: Zahnarzt / Zahnärztin
Regelstudienzeit: 10 Semester und 6 Monate
(einschließlich Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung)
Studienbeginn für Studienanfänger: Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus.
Für das 1. Fachsemester gilt der Zentrale Numerus clausus (Bewerbung bei der ZVS). Für die höheren Fachsemester gilt der Örtliche Numerus clausus (Bewerbung an der Universität Leipzig).
Ausbildungsinhalt und Berufseinsatz
Gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Zahnarzt ist die Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.01.1955 in der Fassung vom 19.2.2007. Während des Zahnmedizinstudiums werden naturwissenschaftliche und praktische Kenntnisse vermittelt, die den Absolventen in die Lage versetzen, nach Abschluss des Studiums eine zahnärztliche Tätigkeit aufzunehmen.
Aufbau des Studiums
Das Zahnmedizinstudium ist ein Direktstudium, es umfasst 10 Semester und gliedert sich in:
vorklinisches Studium
2½ Jahre
(5 Semester) | klinisches Studium
2½ Jahre
(5 Semester) |
Das Zahnmedizinstudium beinhaltet zum Erwerb bzw. zur Vertiefung medizinischer und insbesondere praktisch zahnärztlicher Kenntnisse und Fertigkeiten Praktika und Kurse.
Das Studium der Zahnheilkunde schließt mit dem Hochschulabschluss (Staatsprüfung) ab. Der Antrag auf Approbation als Zahnarzt ist an die zuständige Behörde des Landes zu richten, in dem der Antragsteller die zahnärztliche Prüfung bestanden hat.
Dem Studium folgt eine 4-jährige Ausbildung zum Fachzahnarzt.
Im Studienführer Zahnmedizin der zentralen Studienberatung finden Sie zusammenfassend alle Informationen zur Bewerbung und zum Ablauf des Zahnmedizinstudiums. Neben den Hinweisen zur Bewerbung und zum Aufbau des Studiums können Sie sich auch einen Überblick zu den Prüfungen verschaffen.
Studienfachberatung
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Kullmann zu den Sprechzeiten des Referat Lehre gerne zur Verfügung.
Landesprüfungsamt:
Regierungspräsidium Dresden
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: 0351 - 82 52700
Online: www.ldd.sachsen.de