Ablauf des Studiums der Humanmedizin
Sehr geehrte LeserInnen,
die folgende Seite soll Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf des Humanmedizinstudiums geben. Eine gute Gesamtschau über die Studieninhalte- und ablauf vermittelt u.a. auch der Studienführer Medizin von D.Gagel und T.Peters aus dem Lexika-Verlag.
Abschluss: Arzt / Ärztin
Regelstudienzeit: 6 Jahre und 3 Monate
Studienbeginn für Studienanfänger: Wintersemester
Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus. Für das 1. Fachsemester gilt der Zentrale Numerus clausus / Auswahlverfahren (Bewerbung nur über die ZVS). Für die höheren Fachsemester gilt der Örtliche Numerus clausus (Bewerbung an der Universität Leipzig)
Ausbildungsinhalt
Gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Arzt ist die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002.
Während des Medizinstudiums werden naturwissenschaftliche und klinische Kenntnisse vermittelt, die den Absolventen in die Lage versetzen, nach Abschluss des 6. Studienjahres (Praktisches Jahr, PJ) eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen.
Aufbau des Studiums
Das Medizinstudium umfasst 6 Studienjahre und gliedert sich in
| vorklinisches Studium 2 Jahre (4 Semester) |
klinisches Studium 3 Jahre (6 Semester) |
Praktisches Jahr 1 Jahr (2 Semester) |
Die Nachweise über einen dreimonatigen Krankenpflegedienst und über die Teilnahme am Lehrgang der Ersten Hilfe sind Voraussetzung zur Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Zulassungsvoraussetzung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind die nachstehend aufgeführten Leistungsnachweise, das Praktische Jahr sowie eine Famulatur. Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen und wird in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet:
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder in einer geeigneten Praxis,
- für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
- für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der vorgenannten Einrichtungen
Sächsisches Hochschulgesetz und Studiendauer
Bis zu einem achten Fachsemester ist spätestens eine Zwischenprüfung zu bestehen, andernfalls sieht das Sächsischen Hochschulgesetz eine Exmatrikulation vor.
Nach § 23 Absatz 4 des Sächsischen Hochschulgesetzes gilt nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester ohne Ablegen einer Abschlussprüfung diese als nicht bestanden. Eine nichtbestandene Abschlussprüfung kann nur innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Im Ergebnis gilt somit nach 19 Fachsemestern ohne erfolgreiche Abschlussprüfung diese als endgültig nicht bestanden, die Exmatrikulation eine Folge.
Praktisches Jahr
Das Praktische Jahr des Medizinstudiums wird als klinisches Praktikum vor Absolvierung des Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durchgeführt. Es hat eine Gesamtdauer von 48 Wochen und gliedert sich in drei Tertiale á 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie und das Wahlfach (Allgemeinmedizin oder anderes klinisch-praktisches Fachgebiet).
Die Ausbildung wird in den Krankenanstalten der Hochschule und/oder in anderen von der Hochschule im Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde bestimmten Krankenanstalten (Akademische Lehrkrankenhäuser) durchgeführt. Die regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme an der Ausbildung ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch Bescheinigungen nachzuweisen. Das Medizinstudium schließt mit dem Hochschulabschluss (Staatsprüfung) ab.
Informationen zu den schriftlichen Prüfungen nach neuer ÄAppO erhalten Sie auf der Webseite des IMPP (Link).
Die Gegenstandskataloge für die schriftlichen Teile des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung finden Sie ebenfalls auf den Seiten des IMPP (Link).
Studienfachberatung
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter zu den Sprechzeiten des Referat Lehre gerne zur Verfügung.
Landesprüfungsamt
Regierungspräsidium Dresden
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Tel.: (0351) 8252700
Sehen Sie auch unter:
Leistungsnachweise für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung