Hausordnung
Die Bestimmungen der nachfolgenden Hausordnung sind Bestandteil dieser
Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Die folgenden allgemeinen
Verhaltensregeln gelten gleichermaßen für die einzelnen Kliniken
(Kliniks-Hausordnung).
1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Patienten sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf oder den Krankenhausbetrieb beeinträchtigen könnte.
Insbesondere ist untersagt:
- unnötiges Lärmen
- Rauchen innerhalb der Verbotszonen
- Alkoholgenuss
- gewerbemäßiges Handeltreiben
- unerlaubtes Verteilen von Werbeschriften und Flugblättern
- Mitbringen von Tieren
- Mitbringen und Betreiben von privaten Fernsehgeräten
- Betreiben von Funktelefonen in den Klinikgebäuden
2. Weisungen des Klinikpersonals
Anordnungen des Stationsarztes/der Stationsärztin, der
Krankenschwester/ des Krankenpflegers und des sonstigen Personals sind
von Benutzern und Besuchern zu befolgen.
Insbesondere
- ist angeordnete Bettruhe einzuhalten
- ist Ausgang nur mit Erlaubnis des Stationsarztes/der Stationsärztin gestattet
- dürfen Rundfunk- und Fernsehgeräte nur mit Zustimmung des Stationsarztes und nur in Zimmerlautstärke betrieben werden
- sind die Besuchszeiten der jeweiligen Station einzuhalten
- ist es nicht gestattet, sich in Straßenkleidung auf das Bett zu setzen.
3. Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung durch den Patienten oder Besucher
kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Nach mehrfacher Abmahnung oder bei
groben Verstößen gegen die Hausordnung können Besucher aus dem
Klinikgelände verwiesen und es kann ihnen bei Wiederholungsgefahr ein ständiges
Hausverbot ausgesprochen werden.
Die Ahndung von Verstößen gegen die
Hausordnung durch Patienten erfolgt nach § 4 Abs. 6 Buchstabe b der AVB.
letzte Aktualisierung: 01.02.2011, 11:47 Uhr