Informationen zum Auswahlverfahren im Studiengang Zahnmedizin zum WS 2013/14
Der Studiengang Zahnmedizin ist bundesweit in der Zulassung beschränkt. Die Studienaufnahme in Leipzig erfolgt jährlich zum Wintersemester.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und für:
- Bildungsinländer (keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber deutsches Abitur)
- EU-Staatsangehörige
- Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen
werden die Studienplätze in der Zahnmedizin durch die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben.
Den Studienplatz beantragen Sie bequem im Internet. Ihr Helfer dabei: „AntOn". Die Antragstellung Online führt Sie sicher und zügig durch die Formulare. Auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und „hochschulstart.de" findet auf elektronischem Wege statt.
Die Bewerbungstermine:
- für Altabiturienten bis 31. Mai (Ausschlussfrist)
- für „Neu" - Abiturienten bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Alle weiteren Informationen zur Bewerbung, Nachreichfristen etc finden Sie unter: http://www.hochschulstart.de
Alle Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) im Studiengang Zahnmedizin finden sie in der Auswahlsatzung (PDF, 112 kB).
Das AdH-Verfahren für das Wintersemester 2013/14 wird nach folgenden Kriterien durchgeführt:
- Vorauswahl aller Bewerber mit einer Ortspräferenz 1 bis 4 für die Universität Leipzig
- Rangfolge nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung




